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Infos für Eltern
Elternbriefe aus dem aktuellen Schuljahr (2024/2025)
Aufsicht
Ab 7:20 Uhr übernimmt morgens ein Lehrer die Hofaufsicht vorn. Anwesende Lehrkräfte gewährleisten in den einzelnen Fluren die Aufsicht innerhalb des Schulgebäudes.
Während der großen Spielpause nach der dritten Stunde befindet sich eine Lehrkraft auf dem vorderen Pausenhof und eine weitere auf der Spielfläche des hinteren Schulhofs. Dies ist die einzige Pause, bei der die Kinder das vordere und hintere Schulgeläude für 20 Minuten bespielen können. Bei oder personellem Engpass verbringen wir die Pause nur auf dem vorderen Schulhof.
In den anderen 10minütigen Hofpausen (nach der Frühstückspause, nach der vierten Stunde) halten sich die Kindern nur auf dem Pausenhof vorn auf. Dort gewährleisten ein bis zwei Lehrkräfte die Aufsicht. Nach der fünften Stunde gibt es nur ein 5minütige Pause. Hierbei führt eine einzelne Lehrperson auf dem Pausenhof vorn Aufsicht.
Bei Regen, starkem Schneefall oder Glatteis bleiben die Kinder in den Pausen unter Aufsicht in den Klassenräumen oder besuchen Spielkameraden auf ihren jeweiligen Fluren. Sie können das Angebotsmaterial in den Klassenräumen nutzen. In den Klassenräumen übernehmen die Lehrpersonen, die auf den einzelnen Fluren unterrichten, nach gegenseitiger Absprache die Aufsicht.
Während des Besuchs der Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschule (OGS) sind die MitarbeiterInnen der Betreuungsangebote für die Aufsicht verantwortlich.
Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch durch die Schulleitung beurlaubt werden. Die Beurlaubung muss rechtzeitig bei der Schule beantragt werden. Beurlaubungen unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien, um günstigere Ferien- und Reisebedingungen zu schaffen, sind ausgeschlossen.
Bewegliche Ferientage
Die beweglichen Ferientage werden nach Absprache mit den anderen Schulen der Gemeinde und nach Beratung der Schulkonferenzen einheitlich festgelegt. Die genauen Termine können Sie zu Beginn des Schuljahres dem Terminkalender entnehmen.
Bücherei
Unsere Schülerbücherei ist im Erdgeschoss des Altbaus eingerichtet. Die Kinder nutzen während der Unterrichtszeit die Bücherei gemeinsam mit der Lehrperson. Während der Klassen-Lesestunde können sie ein Buch ausleihen und in der nächsten Woche wieder zurückbringen oder verlängern lassen.
Die Schülerbücherei der Mauritiusschule lädt alle Schülerinnen und Schüler ein, von dem großen Bücherangebot Gebrauch zu machen und regelmäßig Bücher auszuleihen. Durch finanzielle Unterstützung der Gemeinde Nordkirchen, die Erlöse von schulischen Veranstaltungen sowie Zuwendungen des Fördervereins und der Werner-Rolf-Muno-Stiftung konnte die Bücherei im Laufe der Jahre mit einer großen Anzahl von Sachbüchern, moderner Kinderliteratur und vielen wundervollen Bilderbüchern ausgestattet werden.
Zu fast allen Büchern können die Kinder am PC im Antolin-Programm Quizfragen beantworten.
Elternsprechtage
An unserer Schule finden in jedem Schuljahr zwei Elternsprechtage für alle Eltern statt - und zwar im Herbst und im Frühjahr. Für die Klasse 4 gelten wegen der Schulformempfehlungen und Beratungen zum Schulwechsel besondere Regelungen. Die Termine für die offiziellen Elternsprechtage werden durch die Schulkonferenz festgelegt. In einigen Fällen (beispielsweise bei einem bestehenden Förderbedarf) findet ein engerer und häufigerer Austausch statt.
Sollten Sie darüber hinaus Gesprächsbedarf haben, können Sie darüber hinaus jederzeit mit der Lehrerin oder dem Lehrer einen kurzfristigen Gesprächstermin vereinbaren.
Gottesdienste
Vorbereitete ökumenische Schulgottesdienste finden regelmäßig für die Kinder im Forum unserer Schule statt.
Vor wichtigen kirchlichen Festen, wie vor Erntedank, vor Weihnachten, zu Aschermittwoch oder vor Ostern feiern wir nach Möglichkeit einen ökumenischen Gottesdienst gemeinsam mit der ganzen Schule im Forum unserer Schule.
Die Daten und Zeiten für diese Gottesdienste können sie jeweils im Terminkalender der Schule einsehen.
Handy, Smartwatches und Co
Die Schüler/ innen dürfen ein Handy bzw. Smartwatch mit zur Schule nehmen, sofern die Eltern es als unbedingt notwendig ansehen. Es darf während des Schulmorgens nicht benutzt werden und muss ausgeschaltet im Tornister liegen, ansonsten wird es bis zum Schulende in Obhut der Lehrkraft genommen. Falls ein Kind das Handy, Smartwatch und Co im Unterricht oder auf dem Schulhof trotz dieser Regelung benutzt, wird dem Kind dies entzogen und die Eltern können das Handy nur persönlich bei der Lehrkraft oder im Sekretariat abholen. Handys, Smartwatches und Co sind schulisch nicht versichert.
Mitmachen: Klassenpflegschaft / Schulpflegschaft / Schulkonferenz
Einen Überblick über die Möglichkeiten der Elternmitwirkung gibt das Schulministerium.
Klassenpflegschaftssitzungen finden in der Regel zweimal jährlich in jeder Klasse statt und zwar zu Beginn eines jeden Halbjahres. Sie erhalten dazu eine schriftliche Einladung, außerdem finden Sie die Termine im Terminkalender. Hier werden aktuelle Angelegenheiten in der Klasse besprochen und es wird über die Unterrichtsinhalte und Lernformen in der Klasse informiert. Einmal jährlich finden in jeder Klasse in der 1. Pflegschaftssitzung des neuen Schuljahres die Wahlen zur Schulpflegschaftsvertretung statt. Die gewählten zwei Elternpflegschaftsvertreter jeder Klasse werden bei der Schulpflegschaftssitzung beratend in wichtige Angelegenheiten der Schule miteingebunden. Das wichtigste Gremium der Schule ist die Schulkonferenz, die aus drei gewählten Elternvertretern der Schulpflegschaft und drei gewählten Vertretern des Kollegiums sowie der Schulleiterin besteht. Hier werden wichtige Entscheidungen für die Schule getroffen.
Weitere Elternversammlungen in den Klassen sind bei Bedarf auf Wunsch der Eltern oder der Klassenleitung möglich.
Läusebefall
Informationen des Gesundheitsamtes
Kopfläuse verbreiten sich sehr schnell. Ein Befall Ihres Kindes ist auch bei größter Sauberkeit nicht ausgeschlossen. Es ist darum dringend notwendig, auf Zeichen von Läusebefall bei Ihrem Kind zu achten.
Läuse und deren Eier (Nissen) sind mit bloßem Auge zu erkennen. Sie finden sich besonders häufig in den Haarpartien über und hinter den Ohren sowie im Nacken.
Nissen sind weißliche oder gelblich-braune ovale, bis zu 1 mm große Körnchen, die sich von Kopfschuppen dadurch unterscheiden, dass sie fest im Haar haften und nicht abgestreift werden können. Läuse sind bis zu 3 mm lange blass-graue Insekten mit abgeplattetem Körper. Da sie einen lästigen Juckreiz verursachen, können auch Kratzspuren an der Kopfhaut ein Hinweis auf Läusebefall sein.
Zur Verantwortung der Eltern
Bei Anzeichen für das Vorhandensein von Läusen wird empfohlen, das Kind (ggf. auch Geschwister) unter Vorlage dieses Schreibens von Ihrem Arzt behandeln zu lassen. Wird das Kind mit einer insektentötenden Substanz (Permethin, Pyrethrum, Allethrin oder Lindan) behandelt, darf es nach 24 Stunden wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Da aber einzelne Nissen die Therapie überleben können, empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) die Behandlung in jedem Fall nach 8 bis 10 Tagen zu wiederholen, um eine dauerhafte Läusefreiheit zu erzielen. Alle Familienmitglieder müssen ebenfalls auf Läusebefall untersucht werden. Das RKI empfiehlt, enge Kontaktpersonen in der Familie prophylaktisch mitzubehandeln.
Zur völligen Vernichtung der Läuse und zur Vorbeugung gegen eine Neuansteckung ist außer der Behandlung der Kopfhaare eine gründliche Reinigung des Kamms sowie der Haar- und Kleiderbürste notwendig. Handtücher, Leib- und Bettwäsche müssen während der Behandlung gewechselt und durch Waschen bei 60 Grad entwest werden. Auch die Oberbekleidung muss entweder gewaschen oder mit einem läuseabtötenden Mittel (evtl. Jacutin-Puderspray) behandelt werden. Nicht waschbare Kleidungsstücke, z.B. Pelze können zuverlässig entwest werden, indem man sie 2 Wochen in einem absolut luftdicht abgeschlossenen Plastiksack aufbewahrt.
Meldepflicht
Nach § 34 Abs. 5 IfSG sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall zu machen. Die Gemeinschafts- einrichtung ist verpflichtet, nach § 34 Abs. 6 IfSG dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben über einen festgestellten Kopflausbefall zu machen.
Ein Kind, bei dem Läuse und/oder Nissen festgestellt wurden, muss nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes der Schule bzw. dem Kindergarten fernbleiben, bis es nach dem Urteil des behandelnden Arztes frei von Läusen und Nissen ist und eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr befürchtet werden muss. Laut RKI sind die Erziehungsberechtigen verpflichtet, die Durchführung der Behandlung zu bestätigen.
Ein ärztliches Attest zur Bestätigung des Behandlungserfolges ist nur bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie unter rki.de, www.kreis-coesfeld.de, www.bzga.de oder telefonisch durch das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld: 02594/9436-0 (bzw. Durchwahl-Nr. 02594/9436-5410, -5411, -5412, -5407).
Lehrmittelfreiheit
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die für den Unterricht notwendigen Schulbücher zum Teil von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach dem „Lehrmittelfreiheitsgesetz“ des Landes NRW sind die Eltern verpflichtet, ein Drittel des festgesetzten Betrages für Schulbücher selbst aufzubringen. Über die entsprechenden notwendigen Anschaffungen informieren wir Sie rechtzeitig am Ende des Schuljahres. In der Regel übernimmt die Schule eine Sammelbestellung für die einzelnen Jahrgänge. Das hat den Vorteil, dass die Bücher am ersten Schultag des neuen Schuljahres vorliegen und Ihnen die Bestellung abgenommen wird.
Die Bücher, die von der Schule ausgeliehen werden, sollen mit einem abnehmbarem Umschlag – nicht klebendes Material – eingebunden werden, damit sie auch im folgendem Jahr noch in einem passablen Zustand an andere Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden können. Bücher, die unsachgemäß behandelt, beschmutzt oder beschädigt werden, müssen ersetzt werden.
Pausenfrühstück
Für den Lernerfolg Ihres Kindes ist ein gesundes Frühstück ausgesprochen wichtig. Nur so erhält es Energie, um den ganzen Vormittag mitarbeiten zu können. Dazu gehört das gesunde Pausenfrühstück mit Obst- und Gemüsestücken und einem Brot mit einem gesunden Belag/Aufstrich. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Schokoladen-Brot und keine Süßigkeiten – auch keine der in der Werbung so gepriesenen Riegel – mit. Im Sinne der Umwelterziehung benutzen Sie bitte Frühstücksdosen. Zum gesunden Frühstück gehört auch ein gesundes Getränk (Wasser, Apfel-/Orangensaft, Schorle, ungesüßter Tee). Auch hier empfehlen wir wiederbefüllbare Flaschen.
Schulbusverkehr
Ist der Schulweg für Grundschülerinnen und Grundschüler länger als zwei Kilometer, übernimmt der Schulträger (also die Gemeinde) die Kosten für den Transport der Kinder. Die Hinfahrt erfolgt ausschließlich zur 1. Stunde. In die Bauernschaft "Piekenbrock" fahren die Kinder nach der vierten, fünften und sechsten Unterrichtsstunde mit planmäßigen Linienbussen zurück. Die Rückfahrt richtet sich hier nach dem aktuellen Linienbusplan und ist von der Schule nicht beeinflussbar. In die Bauernschaften "Berger" und "Altendorf" werden zwei Rückfahrten pro Tag mit Kleinbussen von der Gemeinde finanziert. Die Anzahl der Kinder, die nach den einzelnen Stunden Unterrichtsschluss hat, bestimmt die Rückfahrzeit. Die Fahrtzeiten werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und richten sich nach dem Stundenplan der Schule. Über die einzelnen Haltestellen und Abfahrtszeiten informiert die Gemeinde (Telefonnr: 917-124).
Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler aus der Bauernschaft Piekenbrock erhalten bei der Einschulung bzw. zu Beginn des Schuljahres einen Schülerjahresfahrschein. Die Kinder, die in die Bauernschaften „Berger“ und „Altendorf“ fahren, benötigen keine gesonderte Fahrkarte.
Schulsozialarbeit
Seit Oktober 2019 wird an unserer Schule endlich wieder Schulsozialarbeit finanziert. Derzeit unterstützt uns Frau Annika Freese dienstags in der Zeit von 7.45 bis 12.20 Uhr Uhr. In dieser Zeit unterstützt sie nach Bedarf einzelne Klassen oder arbeitet mit kleineren Gruppen oder einzelnen Schülern. Wünschenswert wäre natürlich ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeitsstunden.
Schulunfall / Versicherung
Alle Schulkinder sind während schulischer Veranstaltungen, während der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) und auf dem Schulweg versichert. Der Schulweg ist der direkte Weg nach Hause bzw. bis zum Ort der außerschulischen, privaten Betreuung nach Schulende. Sollten Sie mit Ihrem Kind einen Arzt als Folge eines Schulunfalls besucht haben, melden Sie sich bitte umgehend im Sekretariat und bei der Klassenleitung, damit ein Unfallbericht geschrieben werden kann, denn der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) übernimmt die Kosten.
Schulversäumnis
- Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so informieren Sie uns bitte bis spätestens 7.30 Uhr telefonisch (Tel. 917 8100, auch AB) oder per Mail (info(@)mauri.nordkirchen.de). Bei längerer Krankheit benötigen wir ab dem dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung, in der Regel kein ärztliches Attest.
- Besonders in der Herbst- und Winterzeit treten auch verbreitet Erkältungserkrankungen auf. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
- Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit darf Ihr Kind die Schule erst wieder besuchen, wenn der behandelnde Arzt die Unbedenklichkeit bescheinigt. Die Schule muss darüber ebenfalls umgehend informiert werden.
- Ein leidiges Thema, das in jedem Jahr mehrmals aktuell wird sind die Kopfläuse. Auch in gepflegtem Haar können sie sich einnisten. Es ist keine Schande, Läuse zu bekommen, wohl aber sie zu behalten. Daher ist es ganz wichtig, dass Sie schnell eine ordnungsgemäße Behandlung durchführen. Bitte melden Sie den Befall unverzüglich der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer.
Sportunterricht
Derzeit findet der Sportunterricht für die ersten und zweiten Klassen in unserer Gymnastikhalle im Dachgeschoss bzw. bei gutem Wetter auch auf dem Schulhof oder auf der Wiese zwischen der Grundschule und der Förderschule erteilt. Die dritten und vierten Klassen nutzen teilweise zudem die neue Mehrfachsporthalle an der Johann Conrad Gesamtschule.
Laut Erlass des Kultusministeriums NRW sind Sportkleidung und Sportschuhe mit hellen Sohlen (non-marking) vorgeschrieben. Brillenträger müssen ihre Brille abnehmen, sofern es sich um keine sporttaugliche Brille handelt. Das Tragen von Schmuckstücken (Uhren, Armbändern, Ketten, Ringen, Ohrringen) ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet! Lange Haare müssen ebenfalls beim Sportunterricht zusammengebunden werden.
Der Schwimmunterricht kann leider zurzeit wegen einer fehlenden Schwimmhalle nicht erteilt werden.
Geben Sie bitte Ihrem Kind eine schriftliche Mitteilung mit, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen soll.
Sprechzeiten
Sie können auch außerhalb der halbjährlichen Elternsprechwoche eine Sprechzeit mit den (Klassen-)Lehrkräften vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Termin abzustimmen.
Unterrichts- und Pausenzeiten
Zeugnisse
In der Schuleingangsphase erhalten die Schüler und Schülerinnen jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in den Klassen 3 und 4 zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres. Das Zeugnis am Ende der Klasse 1 beschreibt die Lernentwicklung und den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten.
Die Leistungsbeschreibungen auf dem Versetzungszeugnis am Ende der 2. Klasse sowie im 1. Halbjahreszeugnis der Klasse 3 erfolgen laut Beschluss der Schulkonferenz vom 01.10.2012 ausschließlich in Berichtsform. Das Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 3 enthält neben den Leistungsbeschreibungen in den Fächern auch Noten in allen Fächern. In den Zeignissen der Klasse 4 werden die Leistungen in den einzelnen Fächern ausschließlich durch Zensuren bewertet. Das Halbjahreszeugnis in der Klasse 4 beinhaltet zusätzlich eine begründete Empfehlung für die weiterführende Schule. (Siehe untenstehende Übersicht.)
Leistungsbewertung in den Fächern | Versetzung | |||
---|---|---|---|---|
Klasse 1 | Halbjahresende | kein Zeugnis | Schuleingangsphase | |
Schuljahresende | Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes in den Fächern | Übergang in Klasse 2 oder Verbleib in Klasse 1 | ||
Klasse 2 | Halbjahresende | kein Zeugnis | ||
Schuljahresende | Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes in allen Fächern | Versetzung oder Verbleib in der der Schuleingangsphase | ||
Klasse 3 | Halbjahresende | Beschreibung der Lernenwicklung und des Leistungsstandes in allen Fächern | ||
Schuljahresende | Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes und Noten in allen Fächern | Versetzung | ||
Klasse 4 | Halbjahresende | Zensuren in allen Fächern | Empfehlung für die weiterführende Schule | |
Schuljahresende | Zensuren in allen Fächern | Versetzung |