Johann-Conrad-Schlaun-Schule

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Schulvereinbarung und Schulregeln

Schulvereinbarung

Wir verstehen unsere Schule als Lern- und Lebensraum, in dem wir respektvoll und vertrauensvoll miteinander umgehen, damit sich jeder hier wohlfühlt. Daher versprechen sich Eltern, Schüler:innen und Lehrer:innen gemeinsam für eine gute Lern- und Lebensumgebung zu sorgen:

Zur Schulvereinbarung

Schulregeln

Damit das Leben und Lernen in der Gemeinschaft für alle positiv erlebt wird, halten wir uns an folgende Regeln:

  1. Wir sind freundlich zueinander, helfen einander und achten auf die Sicherheit aller.
  2. Wir achten darauf, dass jeder ungestört lernen und unterrichten kann.
  3. Wir gehen mit unserem Arbeitsmaterial und den Dingen an unserer Schule sorgfältig um.

Damit diese Regeln wirksam werden, gewährleistet die Schule …

  • eine aufmerksame Beachtung jedes einzelnen Kindes
  • die Behandlung sozialer Themen im Unterricht
  • gemeinsam ausgearbeitete Klassenregeln
  • die Entwicklung einer Helferkultur
  • Wertschätzung und Kommunikation fördernde Rituale
  • regelmäßige Klassenratssitzungen
  • Schülerparlamentssitzungen
  • konstruktive Konfliktbearbeitungen
  • Gewaltprävention durch die aufeinander aufbauenden Projekte "Theater macht stark" in Jg. 1 und 2 und „Stark im Konflikt“ in Jg. 3 und 4
  • Projekt „Mein Körper gehört mir“ mit der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück alle 2 Jahre für den 3. und 4. Jahrgang
  • jahrgangsübergreifende Lernwochen
  • Projektwochen
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern
  • gute Erreichbarkeit des Lehrerkollegiums für Eltern

Bei Nichtbeachtung dieser Schulregeln, vereinbaren wir als Schule mit den Eltern folgende abgestuften Interventionsmöglichkeiten:

  • Wir verweisen bei Nichtbeachtung einer Regel auf die gemeinsam beschlossenen Absprachen (Schulregeln, Klassenregeln, Pausenregeln).
  • Hält eine Störung an, gibt es zunächst einen Einzelplatz im Klassenraum bzw. muss das Kind in der Pause im Schulgebäude vor dem Lehrerzimmer bleiben.
  • Bei weiteren Missachtungen mit gravierenden Störungen für die gesamte Klasse und grundsätzlich bei Tätlichkeiten wird die Arbeit auf dem Flur, im Forum oder in einer anderen Lerngruppe fortgesetzt. Gegebenenfalls reflektieren die betroffenen Kinder ihr Verhalten nochmals schriftlich. (Nachdenkzettel)
  • Treten Störungen und Tätlichkeiten wiederholt auf, werden die Eltern informiert. Falls die Kinder ihr Verhalten mit einem „Nachdenkzettel“ reflektiert haben, geht dieser den Eltern ebenfalls über die Elternmappe zur Kenntnisnahme mit Unterschrift zu.
  • Führen die erzieherischen Maßnahmen nicht zu dem erwünschten Erfolg, findet ein ausführliches Gespräch mit den Eltern statt. Gegebenenfalls werden an dieser Stelle schon Netzwerkpartner und/oder das Jugendamt sowie familienunterstützende Dienste in das Verfahren mit eingebunden. Dabei wird ein abgestimmtes Verfahren initiiert, bei dem das Verhalten betroffener Kinder über einen längeren Zeitraum beobachtet und rückgemeldet wird.
  • Sollte auch das nicht zielführend sein, werden weitere Gespräche mit der Schulleitung in einer „großen Runde“ stattfinden und der BASS entsprechende Ordnungsmaßnahmen angewendet. Auch hier werden ggfs. die Netzwerkpartner und/oder das Jugendamt sowie familienunterstützende Dienste erneut mit eingebunden.

In den Pausen:·

  • Verweisen wir ebenfalls auf die gemeinsam beschlossenen Absprachen (Schulregeln).
  • Wir dulden keine verbale oder körperliche Gewalt.
  • Spaßkämpfe sind grundsätzlich verboten.
  • Konflikte werden nach Möglichkeit direkt auf dem Schulhof geklärt und über schwerwiegendere Auseinandersetzungen werden die jeweiligen Klassenlehrkräfte informiert und suchen mit den Beteiligten nach einer Konfliktlösung bzw. die betroffenen Kinder reflektieren ihr Verhalten nochmals schriftlich in der nächsten Pause. (Denkzettel)
  • Toilettenspiele sind verboten und werden konsequent unterbunden.
  • Die Toiletten sind sauber zu halten.

Grundsätzlich gilt bei uns:

  • Gewalt gestattet keine Gegengewalt!
  • Regelverstöße erfahren eine Konsequenz:
    • Bei bewusstem Einsatz von verbaler oder körperlicher Gewalt
    • Selbst- oder Fremdgefährdung